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Seit dem 01.07.2014 gilt auch in Deutschland eine allgemeine Warnwestenpflicht – sowohl für gewerbliche als auch für Privat-Fahrzeuge. In jedem Fahrzeug muss nun mindestens eine Warnweste mitgeführt werden.
Die Warnweste kann rot, gelb oder orange sein, muss jedoch in jedem Fall der DIN EN 471 bzw. der EN ISO 20471:2013 entsprechen.
Für wen gilt die Warnwestenpflicht?
Es muss eine Weste pro Fahrzeug vorhanden sein – unabhängig von der Anzahl der Insassen. Anziehen sollte sie im Notfall derjenige, der das Warndreieck aufstellt. Abgesehen davon ist es natürlich jedem freigestellt, mehrere Warnwesten mitzuführen. Im Optimalfall wird also für jeden möglichen Mitfahrer eine Warnweste bereitgehalten – dies ist jedoch kein Muss.
Die Ausnahme von der Regel
Was kostet es, wenn man keine Warnweste dabei hat?
Warnwestenpflicht im Ausland
Teurer kann es im Ausland werden: Wer hier gegen die Warnwestenpflicht verstösst, zahlt schnell ein Verwarngeld im hohen 2-stelligen oder gar niedrigen 3-stelligen Bereich. Die Regelungen, wieviele Westen vorhanden sein müssen und wer von der Pflicht ausgenommen wird, ist nicht einheitlich geregelt. Der ADAC hat hierzu jedoch eine Übersicht ins Netz gestellt, auf die ein Blick vor Reiseantritt lohnt:
www.adac.de/_mmm/pdf/Warnwestenpflicht_166056.pdf
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